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   VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22   

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VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22 (https://dejure.org/2022,6337)
VK Westfalen, Entscheidung vom 16.03.2022 - VK 2-7/22 (https://dejure.org/2022,6337)
VK Westfalen, Entscheidung vom 16. März 2022 - VK 2-7/22 (https://dejure.org/2022,6337)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Über Geschmack lässt sich nicht streiten!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Über Geschmack lässt sich nicht streiten! (VPR 2023, 13)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Über Geschmack lässt sich nicht streiten! (IBR 2023, 92)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Auszug aus VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22
    Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher nur dann vergaberechtskonform, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich - anders als der Antragsgegner meint - willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden - daher festzustellen und notfalls erwiesen - sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. nur. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18 sowie Beschluss vom 13.04.2016, Verg 47/15 und Beschluss vom 01.08.2012, Verg 10/12; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020, Verg 22/19; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).

    Die Entscheidung muss allerdings "lediglich" nachvollziehbar begründet und dokumentiert - mithin plausibel - sein (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 30.08.2016, Verg 47/15 und Beschluss vom 16.09.2015, 3 VK LSA 62/15).

    Eine solche Pflicht würde die freie Bestimmung des Beschaffungsbedarfs unzumutbar belasten, die grundsätzlich gewährleistete Entscheidungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers über den Beschaffungsgegenstand übermäßig einengen und zudem eine unangemessene Verrechtlichung der Beschaffungsentscheidung bewirken (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 30.08.2016, Verg 47/15).

    Zwar ist es dem Auftraggeber grundsätzlich gestattet, im laufenden Nachprüfungsverfahren, die frühzeitig nicht in allen Einzelheiten herausgearbeiteten Gründe im Vergabevermerk weiter zu präzisieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016, Verg 47/15).

  • OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Digitale

    Auszug aus VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22
    Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher nur dann vergaberechtskonform, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich - anders als der Antragsgegner meint - willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden - daher festzustellen und notfalls erwiesen - sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. nur. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18 sowie Beschluss vom 13.04.2016, Verg 47/15 und Beschluss vom 01.08.2012, Verg 10/12; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020, Verg 22/19; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).

    Denn die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18; OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19).

    Allerdings ist eine erstmalige Rechtfertigung im Nachprüfungsverfahren in Bereichen, in denen dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zusteht, erheblich eingeschränkt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2019, Verg 22/19).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Auszug aus VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22
    Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher nur dann vergaberechtskonform, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich - anders als der Antragsgegner meint - willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden - daher festzustellen und notfalls erwiesen - sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. nur. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18 sowie Beschluss vom 13.04.2016, Verg 47/15 und Beschluss vom 01.08.2012, Verg 10/12; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020, Verg 22/19; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).

    Freilich müssen die Gründe, die aus Sicht des Auftraggebers für eine produktscharfe Ausschreibung streiten, dokumentiert und die Erwägungen, die zu den maßgeblichen Entscheidungen geführt haben, niedergelegt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18).

    Denn die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18; OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22
    Ausgehend von der Funktion der Antragsbefugnis im Sinne eines "groben Filters" sollen nur solche Anträge aus der Zulässigkeitsebene "ausgesiebt" werden, die offensichtlich unzulässig sind (vgl. schon und statt vieler OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 10/12).

    Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher nur dann vergaberechtskonform, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich - anders als der Antragsgegner meint - willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden - daher festzustellen und notfalls erwiesen - sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. nur. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18 sowie Beschluss vom 13.04.2016, Verg 47/15 und Beschluss vom 01.08.2012, Verg 10/12; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020, Verg 22/19; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).

    Wird die Plausibilität der Erwägungen des öffentlichen Auftraggebers bejaht, hinterfragt die Nachprüfungsinstanz die Entscheidung nicht mehr in fachlicher oder sinnvoller Hinsicht, nicht ob das Ziel des "bestvalue für taxpayer money" erreicht wird (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, 01.08.2012, Verg 10/12).

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22
    Sinn und Zweck der Regelung des § 160 GWB ist zu verhindern, dass ein Bieter, der - auch bei einem ordnungsgemäß durchgeführten - Vergabeverfahren keinerlei Zuschlagschancen hat oder dem kein Schaden droht, ein zeitweise zuschlaghemmendes Nachprüfungsverfahren einleiten kann (vgl. BT-Drs. 13/9340) Deswegen ist erforderlich, dass der Antragsteller das Interesse am Auftrag und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Absatz 6 GWB sowie den eingetretenen Schaden schlüssig aufzeigt (vgl. hierzu grundlegend BGH, Beschluss vom 10.11.2009, X ZB 8/09 und Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16 m.w.N).

    Es genügt, wenn ein Schadenseintritt durch die geltend gemachte Rechtsverletzung ursächlich und nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. statt vieler BGH, Beschluss vom 10.11.2009, X ZB 8/09).

  • OLG München, 26.03.2020 - Verg 22/19

    Vergabeverstoß wegen Verletzung der Verpflichtung zur produktneutralen

    Auszug aus VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22
    Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher nur dann vergaberechtskonform, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich - anders als der Antragsgegner meint - willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden - daher festzustellen und notfalls erwiesen - sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. nur. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18 sowie Beschluss vom 13.04.2016, Verg 47/15 und Beschluss vom 01.08.2012, Verg 10/12; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020, Verg 22/19; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).

    Allerdings ist eine erstmalige Rechtfertigung im Nachprüfungsverfahren in Bereichen, in denen dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zusteht, erheblich eingeschränkt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2019, Verg 22/19).

  • OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur wie (vgl. jüngst und statt vieler: OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).

    Nach dieser Vorschrift darf in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt oder der Auftragsgegenstand kann nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).

  • VK Sachsen-Anhalt, 16.09.2015 - 3 VK LSA 62/15

    Vergabeverfahren: Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung

    Auszug aus VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22
    Die Entscheidung muss allerdings "lediglich" nachvollziehbar begründet und dokumentiert - mithin plausibel - sein (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 30.08.2016, Verg 47/15 und Beschluss vom 16.09.2015, 3 VK LSA 62/15).
  • OLG Rostock, 11.08.2021 - 17 Verg 2/21

    LUCA-App I - Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren über die Beschaffung der so

    Auszug aus VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22
    Vielmehr ist dieser Begriff untechnisch gemeint, der einen weiteren Anwendungsbereich umfasst und dem heute herrschenden Möglichkeitsbegriff im Rahmen des § 42 Absatz 2 VwGO entspricht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 01.09.2021, 17 Verg 2/21).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Auszug aus VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22
    Unter Verweis auf den Beschluss des OLG Düsseldorfs vom 22.05.2013 - Verg 16/12 sei diese Ausnahme nur dann gerechtfertigt, wenn für die Festlegung nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe vorlägen und die Bestimmung anderen Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiere.
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

  • OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 1/14

    Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

  • VK Niedersachsen, 05.09.2023 - VgK-20/23

    Auftraggeber hat die Wahl unter verschiedenen Bewertungsmethoden!

    Vor diesem Hintergrund statuiert § 31 Absatz 6 VgV sowie die korrespondierenden Vorschriften - etwa § 7 Absatz 2 VOB/A - das Gebot der produktneutralen und das Verbot der produktspezifischen Ausschreibung (vgl. BT-Drs. 18/7318, Seite 172; VK Westfalen, Beschluss vom 16.03.2022 - VK 2-7/22).

    Wird die Plausibilität der Erwägungen des öffentlichen Auftraggebers bejaht, beanstanden die Nachprüfungsinstanzen die Entscheidung nicht mehr in fachlicher Hinsicht (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, 01.08.2012, Verg 10/12, VK Westfalen, Beschluss vom 16.03.2022 - VK 2-7/22).

  • VK Niedersachsen, 18.08.2023 - VgK-23/23

    Wann darf der Auftraggeber "produktscharf" ausschreiben?

    Vor diesem Hintergrund statuiert § 36 Absatz 6 VgV sowie die korrespondierenden Vorschriften - etwa § 7 Absatz 2 VOB/A - das Gebot der produktneutralen und das Verbot der produktspezifischen Ausschreibung (vgl. BT-Drs. 18/7318, Seite 172; VK Westfalen, Beschluss vom 16.03.2022 - VK 2-7/22).

    Wird die Plausibilität der Erwägungen des öffentlichen Auftraggebers bejaht, beanstanden die Nachprüfungsinstanzen die Entscheidung nicht mehr in fachlicher Hinsicht (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, 01.08.2012, Verg 10/12, VK Westfalen, Beschluss vom 16.03.2022 - VK 2-7/22).

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